Kunst im öffentlichen Raum Wien
Fonds

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Künstler/innen, Kurator/innen und Organisator/innen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die künstlerische Qualität des jeweiligen Projektes gegeben ist. Zur Ausführung müssen die entsprechenden rechtlichen, baulichen und errichtungstechnischen Notwendigkeiten für die Realisierung des Kunstprojektes erfüllt sein.
Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgeblich.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Notwendige
Unterlagen
Förderungsersuchen
 
Kurzdarstellung des Projektes, eine A4 Seite (max. 1800 Zeichen)
 
Vorbereitung aller erforderlichen Genehmigungen (z.B. Zustimmung des Grundstückeigentümers, des Bezirkes, Baubewilligung, etc.)
 
Detaillierte Kostenkalkulation
 
Ausführliche Projektdarstellung
(Bildmaterial, Skizzen, Pläne, Animationen...)
 
 
Es wird ersucht, keine Originale und keine Diapositive einzureichen. Wenn Sie Dateianlagen senden möchten, bitte nur als GIF, JPG, TIF, PDF sowie den gängigen Microsoft Office Formaten DOC, XLS, PPT.
Bei Vereinen:
 
Kopien der Vereinsstatuten
 
Liste des letztgewählten Vorstandes mit Namen und Adressen
 
Bescheid der Vereinsbehörde
 

Bankbestätigung

Formular
Förderungsansuchen Kunst im öffentlichen Raum Wien (127-KB-PDF)

Zuständigkeit

Kulturabteilung - MA 7
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5, 3. Stock
Erreichbarkeit: U 2, Station Rathaus

Referentin: Mag. Astrid Rypar
Tel: (++43 1) 4000-84752
Fax: (++43 1) 4000-99-84752
E-Mail: ryp@m07.magwien.gv.at

Kosten
Der Antrag ist gebührenfrei.

Termin/Frist
Einreichtermine: 1. März, 1. September
Fallen diese Termine auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so gilt der darauf folgende Werktag als letzter Einreichtermin. Für die Einreichtermine gilt der Poststempel.

Beachten

Der Beirat empfiehlt von den eingelangten Projekten eine Auswahl zur Realisierung. Das Kunstreferat verständigt vom jeweiligen Ergebnis schriftlich oder telefonisch.

Richtlinien für Abrechnungen von Projektförderungen und Subventionen


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