Richtlinien für die Abrechnungen von Projektförderungen und Subventionen

• Projektförderungen
Für diese Förderungen ist bis zu dem im Verständigungsbrief angegebenen Termin die widmungsgemäße Verwendung anhand einer Endabrechnung mittels einer detaillierten Gesamtausgaben- sowie Gesamteinnahmenaufstellung analog zur eingereichten Kalkulation nachzuweisen. Die Originalbelege sind der Kulturabteilung der Stadt Wien für Stichproben bereitzuhalten. Nicht nachgewiesene Förderungen sind zurückzuzahlen.

• Jahressubventionen
Bei bilanzierenden Unternehmen ist bis zu dem im Verständigungsbrief angegebenen Termin die widmungsgemäße Verwendung anhand einer ordnungsgemäß unterfertigten Abschrift der Schlussbilanz nachzuweisen.
Bei nichtbilanzierenden Unternehmen ist wie bei Projektförderungen zu verfahren.


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