Richtlinien für die Abrechnungen von Projektförderungen
und Subventionen
• Projektförderungen
Für diese Förderungen ist bis zu dem im Verständigungsbrief
angegebenen Termin die widmungsgemäße Verwendung
anhand einer Endabrechnung mittels einer detaillierten
Gesamtausgaben- sowie Gesamteinnahmenaufstellung analog
zur eingereichten Kalkulation nachzuweisen. Die Originalbelege
sind der Kulturabteilung der Stadt Wien für Stichproben
bereitzuhalten. Nicht nachgewiesene Förderungen sind
zurückzuzahlen.
• Jahressubventionen
Bei bilanzierenden Unternehmen ist bis
zu dem im Verständigungsbrief
angegebenen Termin die widmungsgemäße Verwendung
anhand einer ordnungsgemäß unterfertigten Abschrift
der Schlussbilanz nachzuweisen.
Bei nichtbilanzierenden Unternehmen ist
wie bei Projektförderungen
zu verfahren. |